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Rentenrechner für die gesetzliche Regelaltersrente

Rentenrechner 2026: Auszahlungsbetrag vor Steuer berechnen

Übernehmen Sie die prognostizierte Regelaltersrente aus Ihrer DRV-Renteninformation und berechnen Sie die voraussichtliche Auszahlung nach Kranken- und Pflegeversicherung.

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Auszahlungsbetrag Ihrer Regelaltersrente berechnen

Sie benötigen Ihr Geburtsdatum, die prognostizierte monatliche Bruttorente aus Ihrer Renteninformation und den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.

1 Renteninformation
Format: TT.MM.JJJJ. Die Eingabe wird nur lokal verarbeitet.

Regulärer Rentenbeginn nach aktueller Rechtslage:

Gemeint ist der hochgerechnete Monatsbetrag bei Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht Erwerbsminderungsrente, vorgezogene Rente, Netto- oder Jahresbetrag.
2 Krankenversicherung der Rentner
Eingabe in Prozent. 2,9 % ist nur der offizielle Durchschnittswert 2026 und kann von Ihrem Kassenwert abweichen.
3 Pflegeversicherung

Nicht unterstützt werden Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung.

Als Kinder zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Für vor 1940 Geborene gilt der Kinderlosenzuschlag nicht.

Rentenrechner-Tabelle

Rechenwerte für 2026 auf einen Blick

RechenwertWertGültigkeit
Aktueller Rentenwert40,79 €bis 30.06.2026
Aktueller Rentenwert42,52 €ab 01.07.2026
Allgemeiner KV-Satz14,6 %2026
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %2026, überschreibbare Voreinstellung
Pflegeversicherung2,60–4,20 %je nach Kinderkonstellation

Gesetzliche Rente berechnen

So wird die gesetzliche Rente berechnet

Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt Ihre prognostizierte Regelaltersrente aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Dieser Rechner übernimmt den bekannten Bruttobetrag aus Ihrer Renteninformation und berechnet ihn nicht erneut.

Die vollständigen Annahmen finden Sie unter Methodik; amtliche Grundlagen stehen im Quellenverzeichnis.

Entgeltpunkte×Zugangsfaktor×1,0×Rentenwert=Bruttorente

Rentenrechner FAQ

Häufige Fragen zum Rentenrechner

Was bedeutet „Krankenversicherung der Rentner“?

Der Rechner unterstützt ausgewählte Fälle, in denen Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. Von der gesetzlichen Rente trägt die rentenbeziehende Person grundsätzlich die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und des individuellen Zusatzbeitrags. Ob die Voraussetzungen für diesen Versicherungsstatus erfüllt sind, prüft der Rechner nicht.

Wie wird die Pflegeversicherung bei der Rente berücksichtigt?

Den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung trägt die rentenbeziehende Person grundsätzlich allein. Kinderstatus und Alter der Kinder können den Beitrag beeinflussen. Private Pflegepflichtversicherung, Beihilfe und weitere nicht unterstützte Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab.

Ist die Einkommensteuer im Ergebnis enthalten?

Nein. Der Rechner prognostiziert keine individuelle Einkommensteuer. Die tatsächliche Steuer hängt unter anderem vom Rentenbeginn, weiteren Einkünften, persönlichen Abzügen und der künftigen Rechtslage ab. Der angezeigte Betrag ist deshalb kein endgültiger Nettoauszahlungsbetrag.

Was bedeutet „Auszahlung vor Steuer“?

Das Hauptergebnis zieht nur die im Rechner unterstützten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der eingegebenen Bruttorente ab. Die individuelle Einkommensteuer wird nicht berücksichtigt.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung findet lokal in Ihrem Browser statt. Die Rechnereingaben werden nicht an die Betreiberin übertragen oder gespeichert.

Welche Fälle unterstützt der Rentenrechner?

Unterstützt werden ausgewählte Fälle der gesetzlichen Regelaltersrente mit bekanntem Bruttobetrag aus der DRV-Renteninformation und Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Vorzeitige Altersrenten, freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung, Beamtenversorgung und Mischfälle sind ausgeschlossen.

Transparente Berechnung

Methodik, Quellen und Aktualisierungsstand

Rechenwerte zuletzt geprüft: 16.7.2026. Details, Gültigkeitszeiträume sowie Umfang und Grenzen sind nachvollziehbar dokumentiert.

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Das Gespräch ist optional und kein Bestandteil der Modellrechnung.

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