Gesetzliche Rente

Aktualisiert für 2026

Rentenformel einfach erklärt – So wird Ihre gesetzliche Rente berechnet

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Drei Faktoren im Gesetz

    Persönliche Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert ergeben nach § 64 SGB VI den Monatsbetrag der Rente.

  • Vier Faktoren zum Nachrechnen

    Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert ist die anschauliche Schreibweise für eine Überschlagsrechnung.

  • 0,3 Prozent Abschlag pro Monat

    Ein vorgezogener Rentenbeginn mindert den Zugangsfaktor grundsätzlich um 0,003 je Monat, sofern für die Rentenart ein Abschlag vorgesehen ist.

  • 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat

    Wer eine Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit später beginnt, erhält grundsätzlich 0,005 Zuschlag je aufgeschobenem Monat.

  • 42,52 Euro aktueller Rentenwert

    Seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Er wird regelmäßig neu bestimmt.

  • Die Formel ergibt eine Bruttorente

    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer sind im Formelergebnis noch nicht abgezogen.

So lautet die Rentenformel

Die gesetzliche Rentenversicherung berechnet zunächst einen monatlichen Bruttobetrag. Die rechtliche Formel aus § 64 SGB VI lautet:

Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente

Persönliche Entgeltpunkte sind dabei keine zusätzliche, unabhängig gesammelte Punktesorte. Sie entstehen, wenn die berücksichtigten Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden.

Die anschauliche Vier-Faktoren-Formel

Zum Nachrechnen ist eine aufgelöste Schreibweise oft verständlicher:

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente

Beide Darstellungen führen zum selben Ergebnis. Das Gesetz fasst Entgeltpunkte und Zugangsfaktor zu persönlichen Entgeltpunkten zusammen; die didaktische Formel zeigt den Zugangsfaktor separat.

Diese Werte stecken in der Rentenformel

Entgeltpunkte und persönliche Entgeltpunkte

Entgeltpunkte bilden vor allem das Verhältnis Ihres versicherten Verdienstes zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres ab. Auch bestimmte Kindererziehungs-, Pflege- und weitere rentenrechtliche Zeiten können berücksichtigt werden. Wie diese Punkte entstehen, erläutert der Ratgeber Rentenpunkte einfach erklärt.

Erst durch die Multiplikation mit dem Zugangsfaktor werden daraus persönliche Entgeltpunkte. Bei einem Zugangsfaktor von 1,0 bleiben 40 Entgeltpunkte beispielsweise 40 persönliche Entgeltpunkte.

Zugangsfaktor: früher, regulär oder später

Der Zugangsfaktor bildet den Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Ohne Zu- oder Abschlag beträgt er 1,0.

  • Ein vorgesehener früherer Rentenbeginn mindert ihn grundsätzlich um 0,003 je Monat. Das entspricht 0,3 Prozent.
  • Bei 36 Monaten ergibt sich ein Abschlag von 10,8 Prozent und ein Zugangsfaktor von 0,892.
  • Ein Aufschub der Regelaltersrente erhöht ihn bei erfüllter Wartezeit grundsätzlich um 0,005 je Monat. Das entspricht 0,5 Prozent.

Ein festgestellter Abschlag endet grundsätzlich nicht an der Regelaltersgrenze, sondern wirkt dauerhaft auf die betroffenen persönlichen Entgeltpunkte. Die 10,8 Prozent aus dem 36-Monats-Beispiel sind zudem kein allgemeingültiger Höchstabschlag für jede Rentenart.

Rentenartfaktor: Welche Rente wird berechnet?

Der Rentenartfaktor gewichtet die Rentenart. Für Altersrenten und volle Erwerbsminderungsrenten beträgt er grundsätzlich 1,0, für teilweise Erwerbsminderungsrenten 0,5. Hinterbliebenenrenten haben eigene Faktoren und zusätzliche Voraussetzungen.

Die große Witwen- oder Witwerrente wird nach dem Sterbevierteljahr grundsätzlich mit 0,55 berechnet. Der Faktor 0,6 gilt nur für gesetzlich definierte Altfälle. Solche Sonderregeln lassen sich nicht allein aus einer allgemeinen Formel ableiten.

Aktueller Rentenwert: Was ein Punkt monatlich wert ist

Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel ein persönlicher Entgeltpunkt als monatliche Bruttorente wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro.

Dieser Wert wird regelmäßig angepasst. Eine Rechnung mit 42,52 Euro beschreibt deshalb einen Stand, keine Garantie für den Rentenwert zu Ihrem späteren Rentenbeginn.

So berechnen Sie Ihre gesetzliche Rente grob selbst

Für eine nachvollziehbare Überschlagsrechnung genügen vier Schritte:

  1. Übernehmen Sie die bisher erreichten Entgeltpunkte aus Ihrer Renteninformation.
  2. Bestimmen Sie den für den geplanten Rentenbeginn geltenden Zugangsfaktor.
  3. Wählen Sie den Rentenartfaktor der betrachteten Rente.
  4. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem aktuellen Rentenwert.

Für 40 Entgeltpunkte, einen Zugangsfaktor von 1,0 und eine Altersrente lautet die Rechnung mit dem Rentenwert ab Juli 2026: 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 Euro = 1.700,80 Euro brutto im Monat.

Die ausführlichen Rechenbeispiele auf dieser Seite zeigen daneben einen 36 Monate früheren und einen zwölf Monate späteren Rentenbeginn. Rundungen sollten erst beim Endergebnis erfolgen.

Was von der Bruttorente noch abgeht

Das Ergebnis der Rentenformel ist nicht automatisch der Betrag auf dem Konto. Je nach Versicherungs- und Steuersituation können insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer abgehen.

Eine seriöse Nettoangabe benötigt zusätzliche persönliche Informationen, etwa zur Krankenversicherung, zu Kindern, weiteren Einkünften und steuerlichen Verhältnissen. Deshalb verzichtet die reine Rentenformel bewusst auf eine pauschale Nettorente.

Wo Sie die Werte für Ihre Rechnung finden

Renteninformation

Die jährliche Renteninformation nennt die bisher erreichten Entgeltpunkte sowie verschiedene hochgerechnete Rentenbeträge. Für eine Überschlagsrechnung sollten Sie klar unterscheiden, ob Sie mit bereits erworbenen Punkten oder mit einer Prognose bei weiteren Beiträgen rechnen.

Versicherungsverlauf und Kontenklärung

Der Versicherungsverlauf zeigt, welche Verdienste und rentenrechtlichen Zeiten gespeichert sind. Fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten können die Punktesumme beeinflussen. Unstimmigkeiten sollten deshalb vor einer weitreichenden Planung durch eine Kontenklärung geprüft werden.

Wann die einfache Rentenformel nicht ausreicht

Die Formel bleibt die Grundlage, bildet aber nicht jede Vorfrage ab. Zusätzliche Regeln sind unter anderem relevant bei:

  • Erwerbsminderungsrenten mit Zurechnungszeiten und besonderen Zugangsfaktoren,
  • Hinterbliebenenrenten mit Sterbevierteljahr, Freibeträgen und Altfallregeln,
  • Entgeltpunkten für Kindererziehung, Pflege oder beitragsfreie Zeiten,
  • Versorgungsausgleich, Zuschlägen oder besonderen Mindestschutzregelungen,
  • künftigen Beiträgen und noch unbekannten Rentenanpassungen.

Für solche Fälle ist eine einfache Multiplikation eine Orientierung, keine verbindliche Rentenauskunft.

Was Sie aus der Rentenformel mitnehmen sollten

Die Rentenformel ist überschaubar, wenn ihre Ebenen sauber getrennt werden: Entgeltpunkte beschreiben erworbene Ansprüche, der Zugangsfaktor den Zeitpunkt des Rentenbeginns, der Rentenartfaktor die Art der Leistung und der aktuelle Rentenwert den monatlichen Geldwert.

Für eine persönliche Planung ist die Bruttorente ein wichtiger Ausgangspunkt. Erst weitere Abgaben, Einkünfte und Vorsorgebausteine zeigen, welcher Betrag im Alter tatsächlich zur Verfügung stehen könnte.

Zur Einordnung

Beispiele und Übersichten

Die folgenden Hinweise, Rechenbeispiele und Tabellen fassen die wichtigsten Regeln für die praktische Prüfung zusammen.

Die Faktoren der Rentenformel
FaktorBedeutungTypischer Wert
Persönliche EntgeltpunkteEntgeltpunkte nach Anwendung des Zugangsfaktorsindividuell
RentenartfaktorGewichtet die jeweilige Rentenart1,0 bei Altersrenten
Aktueller RentenwertMonatlicher Bruttowert eines Entgeltpunkts42,52 Euro seit 1. Juli 2026
Ausgewählte Rentenartfaktoren
RentenartFaktorEinordnung
Altersrente1,0regulärer Faktor
Volle Erwerbsminderungsrente1,0weitere Berechnungsregeln bleiben relevant
Teilweise Erwerbsminderungsrente0,5weitere Berechnungsregeln bleiben relevant
Halbwaisenrente0,1bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte der verstorbenen Person
Vollwaisenrente0,2bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte der verstorbenen Person
Große Witwen- oder Witwerrentegrundsätzlich 0,55nach dem Sterbevierteljahr; 0,6 nur im gesetzlichen Altfall
Vergleich der drei Altersrenten-Beispiele
RentenbeginnZugangsfaktorBruttorente mit 40 Punkten
ohne Zu- oder Abschlag1,01.700,80 Euro
36 Monate früher0,8921.517,11 Euro
12 Monate später1,061.802,85 Euro

Häufige Fragen

Wie lautet die gesetzliche Rentenformel?

Nach § 64 SGB VI ergibt sich der Monatsbetrag aus den persönlichen Entgeltpunkten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Die persönlichen Entgeltpunkte enthalten den Zugangsfaktor bereits.

Warum wird die Rentenformel häufig mit vier Faktoren dargestellt?

Die Vier-Faktoren-Formel trennt Entgeltpunkte und Zugangsfaktor, damit Zu- und Abschläge leichter nachvollziehbar sind. Sie widerspricht der gesetzlichen Drei-Faktoren-Formel nicht, sondern löst einen darin bereits zusammengefassten Rechenschritt auf.

Was sind persönliche Entgeltpunkte?

Persönliche Entgeltpunkte entstehen, indem die Summe der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Bei einem Zugangsfaktor von 1,0 entsprechen sie der Summe der berücksichtigten Entgeltpunkte.

Wie hoch ist der Abschlag bei einem früheren Rentenbeginn?

Soweit für die konkrete Altersrente ein Abschlag vorgesehen ist, sinkt der Zugangsfaktor grundsätzlich um 0,003 je vorgezogenem Monat. Das entspricht 0,3 Prozent pro Monat. Bei 36 Monaten sind es 10,8 Prozent. Das ist kein allgemeingültiger Höchstabschlag für jede Rentenart.

Bleibt ein Rentenabschlag dauerhaft bestehen?

Ja. Ein beim Rentenbeginn festgestellter Abschlag wirkt grundsätzlich dauerhaft auf die betroffenen persönlichen Entgeltpunkte und endet nicht mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wie wirkt ein späterer Beginn der Regelaltersrente?

Wird die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Zugangsfaktor grundsätzlich um 0,005 je Kalendermonat. Das entspricht 0,5 Prozent pro Monat. Weitere Beiträge können die Rente zusätzlich erhöhen.

Welcher Rentenartfaktor gilt für eine Altersrente?

Für Altersrenten gilt grundsätzlich der Rentenartfaktor 1,0. Andere Rentenarten können andere Faktoren haben, etwa 0,5 bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Er wird regelmäßig angepasst. Für spätere Berechnungen sollte deshalb stets der dann aktuelle Wert verwendet werden.

Ist das Ergebnis der Rentenformel brutto oder netto?

Die Rentenformel ergibt eine monatliche Bruttorente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer können den tatsächlichen Auszahlungsbetrag mindern.

Wo finde ich die Werte für meine eigene Berechnung?

Ihre Renteninformation nennt unter anderem die bisher erreichten Entgeltpunkte und prognostizierte Renten. Der Versicherungsverlauf zeigt gespeicherte Zeiten und Verdienste. Den aktuellen Rentenwert veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung.

Kann ich meine spätere Rente mit der Formel exakt vorhersagen?

Nein. Eine Überschlagsrechnung mit heutigen Werten ist keine verbindliche Prognose. Künftige Beiträge, Rechtsänderungen, Rentenanpassungen, der tatsächliche Rentenbeginn und die Vollständigkeit des Versicherungskontos beeinflussen das Ergebnis.

Aktualisierungsverlauf

  1. Erstveröffentlichung mit aktuellem Rentenwert und Beispielrechnungen für 2026.

    Verantwortlich: Elternfinanzen